
Barbara Schüller
Fachanwältin für Erbrecht
Schiedsrichterin für Erbstreitigkeiten
D-Freiburg
Fon: 0761/ 36 333„Das Bratpfannenvermächtnis“
Eine Kolumne von Barbara Schüller
Die Tatsache, dass auch kleine Gesten eine große Wirkung haben, zeigt der (hier vereinfacht dargestellt) Fall, in dem ein Ehemann seiner getrennt lebenden und verhassten Ehefrau für den Fall seines Todes noch einen Seitenhieb versetzen wollte. Er hatte seiner Ehefrau deshalb in seinem notariellen Testament lediglich eine Bratpfanne in Form eines Vermächtnisses zugewandt. Im Übrigen hatte er sie enterbt. Das hatte bei der Beurkundung sicher Frohsinn ausgelöst. Das Lachen wäre dem Ehemann aber bestimmt vergangen, wenn ihm die Rechtswirkung dieser Anordnung bewusst gewesen wären: Der Ehemann hatte ein Vermögen von einer Million Euro.
Hätte der Ehemann seiner Ehefrau, mit der er im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebte, vollständig enterbt, hätte sie neben Kindern nur den kleinen Pflichtteil, mithin 1/8 des Nachlasswertes, also 125.000 Euro erhalten. Erhält ein enterbter Ehegatte jedoch ein Vermächtnis, hier die Pfanne, hat er einen Anspruch auf den so genannten großen Pflichtteil, so dass die Frau 250.000 Euro abzüglich dem Wert der Bratpfanne erhält. Kleiner Spaß, große Wirkung.